Wie wir belegen
Jede Aussage lässt sich auf ein abgestuftes Quellenregister zurückführen.
Jede Tatsachenbehauptung auf dieser Website lässt sich auf eine Quelle zurückführen. Die Quellen sind abgestuft, und die Stufe entscheidet darüber, wie eine Quelle verwendet werden darf.
- Stufe 1 — primär
- Der Anbieter dokumentiert sein eigenes Produkt; eine Behörde oder Normungsorganisation veröffentlicht ihren eigenen Text. Darf als Tatsache zitiert werden.
- Stufe 2 — Forschung
- Begutachtete Forschung oder eine Forschungsorganisation, die Methode und Daten offenlegt. Darf zitiert werden, aber nur zusammen mit der Methode und deren Grenzen.
- Stufe 3 — Hinweisgeber
- Kanzlei-Mandanteninformationen, Fachpresse, benannte Praktiker. Führt zur Primärquelle, ist aber selbst nie der Beleg.
Zahlen wie Preise, Kontextfenster, Limits und Geltungsdaten stammen ausschließlich aus Stufe 1. Genau dort richtet schlechte Sekundärliteratur den größten Schaden an.
Jede Anleitung nennt unten ihre Quellen samt Abrufdatum und das Datum ihrer letzten Prüfung.